Buchhaltung
Das Führen einer sachgerechten und aussagekräftigen Buchhaltung kann Sie viel Zeit und Nerven kosten. Oder ein Lächeln – wenn Sie mit uns zusammenarbeiten. Wir erledigen für Sie alle Arbeiten rund um Ihr Finanz- und Rechnungswesen fachlich korrekt und termingerecht. Möchten Sie einen Teil Ihrer Buchhaltung selbst erledigen? Kein Problem – Sie bestimmen die Schnittstelle.
Zudem bringen wir Leben in Ihre Zahlen: Damit Sie sich beim Führen Ihres Geschäfts auf eine verlässliche Entscheidungsgrundlage stützen können – und Sie Ihre Geschäftsziele erreichen. Oder damit Sie gezielt Gegensteuer geben können, wenn es einmal nicht wie gewünscht läuft.
Gerne führen wir Ihre Buchhaltung mit der Software Ihrer Wahl – und auf Wunsch auch bei Ihnen vor Ort.
Dienstleistungen Buchhaltung
Gut zu wissen – Aufbewahrungspflicht
Frage:
Wie lange muss ich die Geschäftsunterlagen aufbewahren?
Antwort:
Nach dem neuen Rechnungslegungsgesetz müssen folgende Dokumente während zehn Jahre aufbewahrt werden: Geschäftsbücher, Geschäftsberichte, Buchungsbelege und wenn vorhanden Revisionsbericht. Zwanzig Jahre beträgt die Aufbewahrungspflicht dagegen für Geschäftsunterlagen, die in Zusammenhang mit unbeweglichen Gegenständen stehen. Eine weitere zehnjährige Aufbewahrungsfrist gilt für Personalakten (Arbeitszeugnisse und Referenzauskünfte), Unterlagen der Sozialversicherungen und Lohndeklarationen.